Antrag zur DIN EN 16775:2015-2016

    0. Vertragsgegenstand (bitte ankreuzen)

    1. Vertragspartner (bitte ankreuzen)

    2. Angaben zur Person

    2.1 Persönliche Daten

    Anschrift

    2.2 Angaben zur Person/Unternehmen

    3. Rechnungsanschrift

    4. Kosten der Zertifizierung

    1280,- €, zzgl. der Kosten für den Stempel 35,- € sowie 65,- € für die Ausstellung eines Kompetenz-Zertifikates in deutscher Sprache, zuzüglich 19 % MwSt.

    5. Unterhält die Organisation Niederlassungen / Betriebsstätten / Produktionsstätten

    (Angabe nur erforderlich, falls diese in das Zertifizierungsverfahren einbezogen werden sollen)

    Bitte teilen Sie uns die Firmierungen und Anschriften der Niederlassungen mit.
    (entfällt bei Organisationen ohne Niederlassungen)

    6. Zielsetzung

    7. Welche Bereiche sollen zertifiziert werden?

    8. Fachausbildung (bitte nur bei Erstzertifizierung ausfüllen)

    8.1 Kurze Schilderung des beruflichen Werdeganges (bitte nur bei Erstzertifizierung ausfüllen)

    9. Erstzertifizierung/Rezertifizierung

    Für die Antragsbearbeitung bei einer Erstzertifizierung bzw. Rezertifizierung sind Entgelte, siehe Zertifizierungskosten für Sachverständige, zu entrichten. Eine Rechnung geht dem Antragsteller nach Einreichung seiner Unterlagen zu.
    Die Kosten der Re-Zertifizierung liegen z.Zt. bei 680,00 €/netto.

    10. Erklärungen des Antragstellers

    Als Unterzeichner dieses Vertrages beantrage ich hiermit die Zertifizierung gemäß DIN ISO 16775:2016. Die Vertragsbedingungen des Zertifizierungsvertrages, die Zertifizierungsbedingungen sowie die Verfahrensvorschriften sind mir bekannt. Verletzungen gegen diese Bedingungen und Regeln können dazu führen, dass die Zertifizierung nicht erteilt oder eine erteilte Zertifizierung widerrufen wird.

    Der Unterzeichner versichert, dass

    -- er in geordneten Wirtschaftsverhältnissen lebt, unbescholten und nicht vorbestraft ist, die Zertifizierungsbedingungen sowie Normeninhalte der DIN ISO 16775:2016 kennt und einhält und insbesondere die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit bei seiner Aufgabenerfüllung beachten wird.
    -- die Angaben im Antrag vollständig und richtig sind. Unwahre und unvollständige Angaben können auch nach Zertifizierung/Re-Zertifizierung zur Auflösung des Zertifizierungsvertrages führen.
    -- er für die ordnungsgemäße Ausübung seiner Tätigkeit über die erforderliche Einrichtung verfügt oder Zugang zu diesen hat.

    11. Einzureichende Unterlagen

    1. Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten (Titelnachweis, Diplom, Meisterbrief sonst.)
    2. Zertifizierungs- und Schiedsvertrag (bitte Verträge ausfüllen und unterzeichnen)
    3. ein digitales Lichtbild (kann nachgereicht werden)
    4. Polizeiliches (einfaches) Führungszeugnis
    5. ein Mustergutachten

    12. Folgende Dokumente sind Bestandteil der Zertifizierung.

    1. Zertifizierungsvertrag (wurde dem Antragsteller ausgehändigt)

    Das zertifizierte Unternehmen willigt ein, dass seine Kenndaten im Internet auf der Homepage www.svg-nrw.de sowie der www.fez-akademie.de gemäß den Zertifizierungsbedingungen veröffentlicht werden. Des Weiteren willigt der Sachverständige/das Unternehmen ein, dass er an der Newsletter-Verteilung der www.fez-akademie.de (Mitteilungen über Fort- und Weiterbildungen) teilnehmen möchte.

    Oder:

    Nein, ich möchte an der Newsletter-Verteilung nicht teilnehmen

    1. Vertragspartner (bitte ankreuzen)

    bitte ankreuzen falls nicht gewünscht

    Der Sachverständige willigt ein, dass seine Kenndaten im Internet auf der Homepage www.svg-nrw.de gemäß den Zertifizierungsbedingungen veröffentlicht werden. Der Sachverständige ist verpflichtet, Gerichtsgutachten zu erstatten.

    Schiedsvertrag

    Zwischen SVG Euro-Zert GmbH, Lohbachstraße 12, D-58239 Schwerte

    - nachfolgend Zertifizierungsstelle genannt --
    und

    -nachfolgend Antragsteller/rin genannt-

    Die Zertifizierungsprüfstelle und der Sachverständige vereinbaren hiermit, dass alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag oder dessen Zustandekommen über die Zertifizierung eines Sachverständigen im jeweiligen Zertifizierungsgebiet und auch insbesondere im Zusammenhang mit in diesem Vertrages aufgeführten Vertragsbestandteilen oder über ihre jeweilige Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden werden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieses Schiedsvertrages bindend entscheiden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Der Schiedsort ist Dortmund.

    § 1

    Diese Schiedsvereinbarung gilt für alle zwischen den Vertragsparteien bestehenden Streitigkeiten, die sich aus dem Zertifizierungs-Vertrag oder sonstigen abgeschlossenen Verträgen ergeben. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig.

    § 2

    Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus je einem von jedem der Vertragsparteien benannten Schiedsrichter und einer oder einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden, die oder der von den übrigen Schiedsrichtern bestimmt wird.

    und

    Allgemeine Bestimmungen

    1. Der Sachverständige ist unbeschadet der Kostenfolge berechtigt, solange ihm durch die Zertifizierungsstelle eine Zertifizierung noch nicht erteilt ist bzw. das Zertifizierungsverfahren nachweislich abgeschlossen, jederzeit und mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.

    2. Nach Erteilung der Zertifizierung ist der Sachverständige berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Vertragsjahresende zu kündigen. Eine derartige Kündigung berechtigt die Zertifizierungsstelle, den Widerruf der Zertifizierung zum Beendigungszeitpunkt auszusprechen.

    3. Die Zertifizierungsstelle ist zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, wenn

    - der Widerruf der Zertifizierung des Sachverständigen erfolgt;
    - der Sachverständige seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet wird.
    4. Wünscht der Sachverständige über die Zertifizierungsdauer von fünf Jahren hinaus keine Fortsetzung der Zertifizierung, so hat er bei der Zertifizierungsstelle unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf der Zertifizierungsdauer den Zertifizierungsvertrag aufzukündigen. Die vertragliche Fortschreibung in eine neue Zertifizierungsperiode erfolgt gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Zertifizierungsbedingungen. Eine Ablehnung der Fortsetzung des Vertrages durch den Zertifizierer ist möglich, wenn der Sachverständige in folgenden Zertifizierungsperioden die Bedingungen vertraglicher und qualitativer Art nicht mehr erfüllen sollte.

    5. Die Haftung der Zertifizierungsstelle für Schadenersatzansprüche des Sachverständigen aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden; dieses gilt in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Zertifizierungsstelle. Sollten aus irgendeinem Grunde eine Gesetzesregelung die Zertifizierung von Sachverständigen gemäß DIN ISO 16775:2016 reglementieren und die Zertifizierung für den einzelnen wegfallen, so sind hieraus gegenseitige Schadenersatz- oder ähnliche Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt ebenso, wenn die Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht Entscheidungen trifft, die eine Zertifizierung gemäß DIN ISO 16775:2016 durch eine nicht von der DAkkS Dt. Akkreditierungsstelle bzw. einer anderen akkreditierten Stelle ausschließt. Dem Sachverständigen wurde übermittelt, dass die SVG Euro-Zert GmbH ebenfalls ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2015 vorhält.

    6. Mit Beendigung dieses Vertrages hat der Sachverständige den ihm durch die Zertifizierungsstelle überlassenen Stempel sowie das Zertifikat unverzüglich zurückzugeben.

    Er ist darüber hinaus verpflichtet, jeden Hinweis auf eine Zertifizierung einzustellen und zukünftig zu unterlassen.

    7. Alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten werden endgültig durch ein Schiedsgericht gemäß gesondert geschlossenem Schiedsvertrag entschieden.

    8. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt den übrigen Vertragsinhalt nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

    9. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

    10.0 Bestandteile dieses Vertrages sind:

    10.1 die jeweils gültigen Zertifizierungsbedingungen für Sachverständige aus dem beantragten Bereich,

    10.2 der Schiedsvertrag,

    10.3 das jeweils gültige Preisverzeichnis für das beantragte Zertifizierungsgebiet

    Zertifizierungsdauer

    1. Die Zertifizierung wird dem Sachverständigen durch die Zertifizierungsstelle für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt.

    2. Der Sachverständige erhält seitens der Zertifizierungsstelle zum Nachweis seiner Zertifizierung ein Zertifikat sowie einen zertifizierungsausweisenden Stempel. Zertifikat und Stempel verbleiben im Eigentum der Zertifizierungsstelle und sind bei Wegfall oder Widerruf der Zertifizierung unaufgefordert an die Zertifizierungsstelle zurückzugeben.

    3. Mit der Zertifizierung ist der Sachverständige berechtigt, die Bezeichnung von der SVG Euro-Zert GmbH gemäß DIN ISO 16775:2016 zertifiziert. Gleichzeitig ist der Sachverständige/das Unternehmen berechtigt, das Zeichen (Euro-Zert) der Zertifizierungsstelle nach den Bestimmungen der Zertifizierungsbedingungen zu verwenden.

    4. Der Sachverständige verpflichtet sich, im Rahmen seiner Tätigkeit als Sachverständiger die Aufgabenerfüllung persönlich, gewissenhaft, unabhängig und unparteiisch vorzunehmen und die diesem Vertrag zugrundeliegenden Zertifizierungsbedingungen für Sachverständige aus dem beantragten Zertifizierungsgebiet unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu beachten.

    5. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, die Zertifizierung des Sachverständigen in den nachfolgenden Fällen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen bei

    -- Wegfall der persönlichen Eignung,

    -- wiederholten Beanstandungen im Rahmen der Überwachung

    -- schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen die Zertifizierungsbedingungen für Sachverständige aus dem jeweiligem Zertifizierungsgebiet

    Der Widerruf ist dem Sachverständigen schriftlich mit Einschreiben/Rückschein mitzuteilen und zu begründen.

    6. In einem minderschweren Fall kann die Zertifizierungsstelle anstelle des Widerrufs eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Zertifizierung aussprechen. Während der Zeit der Aussetzung ist es dem Sachverständigen untersagt, auf seine Zertifizierung als Sachverständiger hinzuweisen sowie den Zertifizierungsstempel zu benutzen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen berechtigt die Zertifizierungsstelle, den endgültigen Widerruf der Zertifizierung auszusprechen.

    Überwachungsverfahren

    1. Der Sachverständige unterliegt für die Dauer seiner Zertifizierung hinsichtlich seiner Tätigkeit der Überwachung durch die Zertifizierungsstelle.

    2. Die Überwachung richtet sich nach den jeweils gültigen Zertifizierungsbedingungen des beantragten Zertifizierungsgebietes.

    3. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, sich jederzeit nach Terminvereinbarung durch geeignete Überwachungsmaßnahmen davon zu überzeugen, dass der Sachverständige die Zertifizierungsbedingungen einhält. Die Überwachung kann nach Wahl der Zertifizierungsstelle im schriftlichen Überwachungsverfahren (z.B. Einsicht in Gutachten, Weiterbildung etc.) oder einer persönlich von Prüfern vorgenommenen Überprüfung vor Ort geschehen. Der Sachverständige verpflichtet sich, der Zertifizierungsstelle die im Rahmen derartiger Überwachungsmaß angeforderten Gutachten und/oder Dokumente zur Verfügung zu stellen.

    4. Häufigkeit und Umfang der Überwachung richten sich nach den jeweils gültigen

    Zertifizierungsbedingungen im beantragten Zertifizierungsgebiet. Unbeschadet hiervon kann die Zertifizierungsstelle jederzeit eine Überwachung auf besondere Veranlassung hin durchführen.

    Fachnachweise

    Der Sachverständige muss in Wahrnehmung seiner Sachverständigentätigkeit jährlich mindestens an zwei Fort- und Weiterbildungen teilnehmen oder vergleichbare einschlägige Prüfungen oder Gutachten nachweisen. Die kontinuierliche berufliche Weiterbildung ist zu belegen. Neben den Bestätigungen der Teilnahme an Fachveranstaltungen sind ggf. Ersatznachweise wie Mitarbeit in Fachgremien, Tätigkeit als Referent bei Schulungen und Tagungen usw. zulässig.

    Zwischen SVG Euro-Zert GmbH, Lohbachstraße 12, D-58239 Schwerte

    im Folgenden kurz SVG Euro-Zert GmbH genannt
    nachfolgend Zertifizierungsstelle genannt
    und

    Anschrift

    -nachfolgend Sachverständiger genannt

    Der Sachverständige/der gesetzliche Vertreter hat bei der Zertifizierungsstelle die Zertifizierung beantragt. Soweit der Sachverständige die Grundvoraussetzungen für die Erlangung eines Zertifikats für das beantragte Zertifizierungsgebiet erfüllt und der Zertifizierungsstelle ein vollständiger Antrag vorliegt, wird durch den Abschluss des nachfolgenden Vertrages das Prüfungsverfahren eingeleitet und zwischen den Vertragsparteien vertraglich geregelt.

    Vertragsbeginn/Vertragsdauer

    Dieser Vertrag tritt nach Feststellung der Eignung und bei Vorlage eines vollständigen Antrages mit Unterzeichnung dieses Vertrages durch die Zertifizierungsstelle in Kraft und endet, soweit der Sachverständige die Zertifizierungsüberprüfung im beantragten Zertifizierungsgebiet erfolgreich ablegt.

    Prüfungsverfahren

    Die Zertifizierungsprüfung richtet sich nach den gültigen Zertifizierungsbedingungen im
    beantragten Zertifizierungsgebiet.
    Eine Zertifizierung erfolgt, wenn der Sachverständige am Zertifizierungsverfahren erfolgreich teilgenommen und der Zertifizierungsstelle seine Fähigkeiten nachgewiesen wurden, gutachterliche Leistungen im geprüften Zertifizierungsbereich zu erbringen und keine Bedenken gegen seine persönliche Eignung vorliegen.

    Dortmund, den

    SVG Euro-Zert GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Dietl

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