Qualitätssicherung -
Ein Gütesiegel für Expertisen

Die Personenzertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und die Zertifizierung des Sachverständigenbüros (DIN EN 16775:2015-2016) sind ein Qualitätsnachweis. Sie bestätigen die Fachkunde und Integrität des Sachverständigen.

Wichtigkeit

Wozu eine Zertifizierung

Oftmals wird entschieden, wenn es um die Qualifikation und die Leistungsfähigkeit eines Sachverständigen geht, welche Qualifikation er nachweisen kann. Hieraus lässt sich häufig der Wettbewerbsvorteil einer Personenzertifizierung oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ableiten.

Erfolgreiche Unternehmer investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter, um ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Die Entwicklung persönlicher Kompetenzen und die Anpassung an Standards sind grundlegend für erfolgreiche Aufgaben.

Die SVG Euro-Zert GmbH bietet Vorbereitungskurse für Personenzertifizierungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 in verschiedenen Fachbereichen an. Weitere Informationen zur DIN EN 16775:2015-2016 können Sie gerne persönlich erfragen.

Voraussetzungen

Teilnahme am Zertifizierungsverfahren

Benötigt für eine Zulassung zur Zertifizierungsprüfung zum „Personenzertifizierten Sachverständigen/Sachkundigen/ Trainer & Berater“ ist:

Abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/Master oder gleichwertiger ausländischer Abschluss

Abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur (FH)/Bachelor oder gleichwertiger ausländischer Abschluss.

Handwerksmeister, Techniker oder äquivalente prüfbare Kenntnisse

Mindestens 3-5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Sachverständiger im beantragten Zertifizierungsgebiet

Die Beschäftigung sollte durchgehend und innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragsstellung stattgefunden haben, überwiegend in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Zudem sollte die Person die erforderliche persönliche Eignung, Zuverlässigkeit sowie rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit besitzen.

Ablauf

Teilnahme am Zertifizierungsverfahren

Der Sachverständige muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und versichert, unbescholten und nicht vorbestraft zu sein. Er wird die Zertifizierungsbedingungen einhalten, insbesondere die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei seiner Arbeit beachten. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis, der Personenzertifizierungsordnung und den Anforderungen an die Außendarstellung.

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