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Unserer Dienstleistungen
Personenzertifizierung
Fragen zur Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2016 beantworten wir professionell
Qualitätssicherung
DIN EN 16775:2016 erfüllt Ihre Qulaitäts-Ansprüche im Sachverständigenbüro
Datenschutz
Datenschutz- und Datensicherheit sorgt für Sicherheit bei Ihren Tätigkeiten
Ausbildung
Mit unseren Ausbildungsträgern erhalten Sie die Ausbildung, die Sie für Ihre Tätigkeiten benötigen
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Hier erhalten Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Personenzertifizierung
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Qualitätssicherung -
Ein Gütesiegel für Expertisen
Die Personenzertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und die Zertifizierung des Sachverständigenbüros (DIN EN 16775:2015-2016) sind ein Qualitätsnachweis. Sie bestätigen die Fachkunde und Integrität des Sachverständigen.
Wichtigkeit
Wozu eine Zertifizierung
Oftmals wird entschieden, wenn es um die Qualifikation und die Leistungsfähigkeit eines Sachverständigen geht, welche Qualifikation er nachweisen kann. Hieraus lässt sich häufig der Wettbewerbsvorteil einer Personenzertifizierung oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ableiten.
Erfolgreiche Unternehmer investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter, um ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Die Entwicklung persönlicher Kompetenzen und die Anpassung an Standards sind grundlegend für erfolgreiche Aufgaben.
Die SVG Euro-Zert GmbH bietet Vorbereitungskurse für Personenzertifizierungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 in verschiedenen Fachbereichen an. Weitere Informationen zur DIN EN 16775:2015-2016 können Sie gerne persönlich erfragen.
Voraussetzungen
Teilnahme am Zertifizierungsverfahren
Benötigt für eine Zulassung zur Zertifizierungsprüfung zum „Personenzertifizierten Sachverständigen/Sachkundigen/ Trainer & Berater“ ist:
Abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/Master oder gleichwertiger ausländischer Abschluss
Abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur (FH)/Bachelor oder gleichwertiger ausländischer Abschluss.
Handwerksmeister, Techniker oder äquivalente prüfbare Kenntnisse
Mindestens 3-5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Sachverständiger im beantragten Zertifizierungsgebiet
Die Beschäftigung sollte durchgehend und innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragsstellung stattgefunden haben, überwiegend in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Zudem sollte die Person die erforderliche persönliche Eignung, Zuverlässigkeit sowie rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit besitzen.
Ablauf
Teilnahme am Zertifizierungsverfahren
Der Sachverständige muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und versichert, unbescholten und nicht vorbestraft zu sein. Er wird die Zertifizierungsbedingungen einhalten, insbesondere die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei seiner Arbeit beachten. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis, der Personenzertifizierungsordnung und den Anforderungen an die Außendarstellung.
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